Datenschutzerklärung

1. Datenschutz auf einem Blick

 

Allgemeine Hinweise

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website

besuchen.


Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema

Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.


Die Nutzung unserer Seite ist ohne eine Angabe von personenbezogenen Daten möglich. Für die Nutzung einzelner Services unserer Seite können

sich hierfür abweichende Regelungen ergeben, die in diesem Falle nachstehend gesondert erläutert werden.


Wenn Sie unsere Seite verlassen, beispielsweise über das Anklicken eventueller Bannerwerbung, und auf fremde Seiten gelangen, können von

Adressaten der angeklickten Zielseite so genannte Cookies gesetzt werden. Für diese ist das Vermessungsbüro Riesebeck rechtlich nicht

verantwortlich. Zu der Benutzung solcher Cookies und der darauf gespeicherten Informationen durch unsere Werbepartner vergleichen Sie

bitte deren Datenschutzerklärungen.


Die Mitarbeiter vom Vermessungsbüro Riesebeck sind zur Verschwiegenheit über personenbezogene Daten verpflichtet. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies für die Vertragserfüllung notwendig ist. Solche Dritte sind ebenfalls vom Vermessungsbüro Riesebeck durch Vereinbarung zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet.


Alle unter https://www.vermessung-riesebeck.de/ befindlichen Daten, die sich auf unseren Servern oder auf Servern, die im Auftrag vom Vermessungsbüro Riesebeck angemietet wurden, befinden und dort "gehostet" (also aufbewahrt) sind, werden durch hintereinander

geschaltete Sicherheitssysteme vor dem Zugriff Unberechtigter gesichert.


Alle betriebenen Server, auf denen personenbezogene Daten für die Kunden vom Vermessungsbüro Riesebeck verarbeitet oder erfasst werden, stehen in der Bundesrepublik Deutschland.


Beauftragt das Vermessungsbüro Riesebeck für die Durchführung von bestimmten Dienstleistungen Partnerfirmen, so werden in den Verträgen

mit dem Partner die Datenschutzbestimmungen übertragen und die Partner auf die Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet.

 


Datenerfassung auf unserer Webseite

Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?

Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Internetseiten-Betreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum

dieser Website entnehmen.


Wie erfassen wir Ihre Daten?

Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z.B. um Daten handeln, die Sie in ein

Kontaktformular eingeben. Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem

technische Daten (z.B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald

Sie unsere Website betreten.


Wofür nutzen wir Ihre Daten?

Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten, wie zum Beispiel Ihre Eingaben

in ein Kontaktformular, dienen der Bearbeitung Ihres Anliegens.


Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?

Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu

erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein

Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu.

 


2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen


Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und

entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.


Wir weisen darauf hin, dass die internetbasierte Datenübertragung Sicherheitslücken aufweist, ein lückenloser Schutz vor Zugriffen durch

Dritte somit unmöglich ist.

 

Hinweis zur verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Internetseite ist:


Dipl.-Ing. (Assessor) Jan Riesebeck

Altenhofer Straße 13a

16247 Eberswalde Deutschland


Kontakt:

Telefon: +49 3343 / 38 70 13

Email: info@vermessung-riesebeck.de


Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der

Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.

 

SSL-Verschlüsselung

Um die Sicherheit Ihrer Daten bei der Übertragung zu schützen, verwenden wir dem aktuellen Stand der Technik entsprechende

Verschlüsselungsverfahren (z. B. SSL bzw. TLS) über HTTPS.


Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von “http://” auf “https://” wechselt und an dem

Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.

 

Automatische Löschung bzw. Sperrung der Daten

Wir halten uns an die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten daher nur

so lange, wie dies zur Erreichung der hier genannten Zwecke erforderlich ist oder wie es die vom Gesetzgeber vorgesehenen vielfältigen

Speicherfristen vorsehen. Nach Fortfall des jeweiligen Zweckes bzw. Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig und

entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

 

Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Sperre, Löschung

Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Ebenso haben Sie das Recht auf

Berichtigung, Sperrung oder, abgesehen von der vorgeschriebenen Datenspeicherung zur Geschäftsabwicklung, Löschung Ihrer personenbezogenen Daten.


Damit eine Sperre von Daten jederzeit berücksichtigt werden kann, müssen diese Daten zu Kontrollzwecken in einer Sperrdatei vorgehalten werden. Sie können auch die Löschung der Daten verlangen, soweit keine gesetzliche Archivierungsverpflichtung besteht. Soweit eine solche

Verpflichtung besteht, sperren wir Ihre Daten auf Wunsch.


Sie können Änderungen oder den Widerruf einer Einwilligung durch entsprechende Mitteilung an uns mit Wirkung für die Zukunft vornehmen.

 

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung

jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten

Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

 

Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu.

 

Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder

an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an

einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

 

Minderjährigenschutz

Kinder und Personen unter 18 Jahren sollten ohne Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten keine personenbezogenen Daten an uns

übermitteln. Wir fordern keine personenbezogenen Daten von Kindern an, sammeln diese nicht und geben sie nicht an Dritte weiter.

 

3. Datenerfassung auf unserer Webseite


Cookies

Wir verwenden auf unserer Seite sog. Cookies zum Wiedererkennen mehrfacher Nutzung unseres Angebots, durch denselben

Nutzer/Internetanschlussinhaber. Cookies sind kleine Textdateien, die Ihr Internet-Browser auf Ihrem Rechner ablegt und speichert. Sie dienen

dazu, unseren Internetauftritt und unsere Angebote zu optimieren.


Es handelt sich dabei zumeist um sog. "Session-Cookies", die nach dem Ende Ihres Besuches wieder gelöscht werden.


Teilweise geben diese Cookies jedoch Informationen ab, um Sie automatisch wieder zu erkennen. Diese Wiedererkennung erfolgt aufgrund

der in den Cookies gespeicherten IP-Adresse. Die so erlangten Informationen dienen dazu, unsere Angebote zu optimieren und Ihnen einen

leichteren Zugang auf unsere Seite zu ermöglichen.


Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihres Browsers verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin,

dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen unserer Website vollumfänglich nutzen können.


Cookies können nicht verwendet werden, um Programme zu starten oder Viren auf einen Computer zu übertragen.

 

Serverdaten

Aus technischen Gründen werden u.a. folgende Daten, die Ihr Internet-Browser an uns bzw. an unseren Webspace-Provider übermittelt,

erfasst (sogenannte Serverlogfiles):


- Browsertyp und -version

- verwendetes Betriebssystem

- Webseite, von der aus Sie uns besuchen (Referrer URL)

- Webseite, die Sie besuchen

- Datum und Uhrzeit Ihres Zugriffs

- Ihre Internet Protokoll (IP)-Adresse

- übertragene Datenmengen

- Meldung, ob der Abruf erfolgreich war oder nicht


Diese anonymen Daten werden getrennt von Ihren eventuell angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert und lassen so keine Rückschlüsse auf eine bestimmte Person zu. Sie werden zu statistischen Zwecken

ausgewertet, um unseren Internetauftritt und unsere Angebote optimieren zu können.

 

Email / Kontaktformular

Wir bieten Ihnen auf unserer Seite die Möglichkeit, mit uns per E-Mail und/oder über ein Kontaktformular in Verbindung zu treten. In diesem

Fall werden die vom Nutzer gemachten Angaben zum Zwecke der Bearbeitung seiner Kontaktaufnahme gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Ein Abgleich der so erhobenen Daten mit Daten, die möglicherweise durch andere Komponenten unserer Seite erhoben werden, erfolgt ebenfalls nicht.


Veröffentlichung von Stellenanzeigen / Online-Stellenbewerbungen

Ihre Bewerbungsdaten werden zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens elektronisch von uns erhoben und verarbeitet. Folgt auf Ihre Bewerbung der Abschluss eines Anstellungsvertrages, so können Ihre übermittelten Daten zum Zwecke des üblichen Organisations- und

Verwaltungsprozesses unter Beachtung der einschlägigen rechtlichen Vorschriften von uns in Ihrer Personalakte gespeichert werden.

Die Löschung der von Ihnen übermittelten Daten erfolgt bei Zurückweisung Ihrer Stellenbewerbung automatisch zwei Monate nach Bekanntgabe der Zurückweisung. Dies gilt nicht, wenn aufgrund gesetzlicher Erfordernisse (beispielsweise der Beweispflicht nach dem Allgemeinen

Gleichbehandlungsgesetz) eine längere Speicherung notwendig ist oder wenn Sie einer längeren Speicherung in unserer Interessenten-Datenbank

ausdrücklich zugestimmt haben.

 

4. Analyse Tools und Werbung

keine

 

5. Plugins und Tools


Einsatz von YouTube-Komponenten mit erweitertem Datenschutzmodus

Auf unserer Webseite setzen wir Komponenten (Videos) des Unternehmens YouTube, LLC 901 Cherry Ave., 94066 San Bruno, CA, USA, einem

Unternehmen der Google Inc., Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA, ein.


Hierbei nutzen wir die von YouTube zur Verfügung gestellte Option " - erweiterter Datenschutzmodus - ".


Wenn Sie eine Seite aufrufen, die über ein eingebettetes Video verfügt, wird eine Verbindung zu den YouTube-Servern hergestellt und dabei der

Inhalt durch Mitteilung an Ihren Browser auf der Internetseite dargestellt.


Laut den Angaben von YouTube werden im " - erweiterten Datenschutzmodus -" nur Daten an den YouTube-Server übermittelt, insbesondere welche unserer Internetseiten Sie besucht haben, wenn Sie das Video anschauen. Sind Sie gleichzeitig bei YouTube eingeloggt, werden diese Informationen Ihrem Mitgliedskonto bei YouTube zugeordnet. Dies können Sie verhindern, indem Sie sich vor dem Besuch unserer Website von Ihrem Mitgliedskonto abmelden.


Weitere Informationen zum Datenschutz von YouTube werden von Google unter dem folgenden Link bereitgestellt:

https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/

 

Verwendung von Scriptbibliotheken (Google Webfonts)

Um unsere Inhalte browserübergreifend korrekt und grafisch ansprechend darzustellen, verwenden wir auf dieser Website Script-Bibliotheken und

Schriftbibliotheken wie z. B. Google Webfonts https://www.google.com/webfonts/.


Google Webfonts werden zur Vermeidung mehrfachen Ladens in den Cache Ihres Browsers übertragen. Falls der Browser die Google Webfonts nicht unterstützt oder den Zugriff unterbindet, werden Inhalte in einer Standardschrift angezeigt.


Der Aufruf von Script-Bibliotheken oder Schriftbibliotheken löst automatisch eine Verbindung zum Betreiber der Bibliothek aus. Dabei ist

es theoretisch möglich – aktuell allerdings auch unklar ob und ggf. zu welchen Zwecken – dass Betreiber entsprechender Bibliotheken Daten

erheben.


Die Datenschutzrichtlinie des Bibliothekbetreibers Google finden Sie hier: https://www.google.com/policies/privacy/

 

Einsatz von Google-Maps

Wir setzen auf unserer Seite die Google Maps-Api "Google Maps" der Firma Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland,

nachfolgend „Google“, ein.


Bei jedem einzelnen Aufruf der Komponente "Google Maps" wird von Google ein Cookie gesetzt, um bei der Anzeige der Seite, auf der die Komponente "Google Maps" integriert ist, Nutzereinstellungen und -daten zu verarbeiten. Dieses Cookie wird im Regelfall nicht durch das Schließen des Browsers gelöscht, sondern läuft nach einer bestimmten Zeit ab, soweit es nicht von Ihnen zuvor manuell gelöscht wird.


Wenn Sie mit dieser Verarbeitung Ihrer Daten nicht einverstanden sind, so besteht die Möglichkeit, den Service von "Google Maps" zu

deaktivieren und auf diesem Weg die Übertragung von Daten an Google zu verhindern. Dazu müssen Sie die Java-Script-Funktion in Ihrem Browser deaktivieren. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall die "Google Maps" nicht oder nur eingeschränkt nutzen können.


Die Nutzung von "Google Maps" und der über "Google Maps" erlangten Informationen erfolgt gemäß den Google-Nutzungsbedingungen

https://www.google.de/intl/de/policies/terms/regional.html


sowie der zusätzlichen Geschäftsbedingungen für „Google Maps“

https://www.google.com/intl/de_de/help/terms_maps.html

 

Einsatz von reCAPTCHA

Um Eingabeformulare auf unserer Seite zu schützen, setzen wir den Dienst „reCAPTCHA“ der Firma Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow

Street, Dublin 4, Irland, nachfolgend „Google“, ein.


Durch den Einsatz dieses Dienstes kann unterschieden werden, ob die entsprechende Eingabe menschlicher Herkunft ist oder durch

automatisierte maschinelle Verarbeitung missbräuchlich erfolgt.


Nach unserer Kenntnis werden die Referrer-URL, die IP-Adresse, das Verhalten der Webseitenbesucher, Informationen über Betriebssystem,

Browser und Verweildauer, Cookies, Darstellungsanweisungen und Skripte, das Eingabeverhalten des Nutzers sowie Mausbewegungen im Bereich der „reCAPTCHA“-Checkbox an „Google“ übertragen.


Google verwendet die so erlangten Informationen unter anderem dazu, Bücher und andere Druckerzeugnisse zu digitalisieren sowie Dienste wie

Google Street View und Google Maps zu optimieren (bspw. Hausnummern- und Straßennamenerkennung).


Die im Rahmen von „reCAPTCHA“ übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt, außer Sie sind zum Zeitpunkt der Nutzung des „reCAPTCHA“-Plug-ins bei Ihrem Google-Account angemeldet. Wenn Sie diese Übermittlung und Speicherung von Daten über Sie und Ihr Verhalten auf unserer Webseite durch „Google“ unterbinden wollen, müssen Sie sich bei „Google“ ausloggen und zwar bevor Sie unsere Seite besuchen bzw. das reCAPTCHA Plug-in benutzen.


Die Nutzung des Dienstes „reCAPTCHA“ erlangten Informationen erfolgt gemäß den Google-Nutzungsbedingungen:

https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/.

 

6. Datenschutzbeauftragter

Gesetzlich vorgeschriebener Datenschutzbeauftragter

Wir haben für unser Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellt.


Datenschutzbeauftragter:

SoftConsult Herr A. Hoffmann

Tel.: +49 (30) 28017425

E-Mail: andreas.hoffmann@softconsult-berlin.de


7. Änderung unserer Datenschutzbestimmungen

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung gelegentlich anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z. B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.

 

Stand: 22.01.2019

Vermessungsbüro Riesebeck

Inhaber ÖbVI Riesebeck

Altenhofer Str. 13a  

16227 Eberswalde

Tel.: 03334 - 38 70 13

Fax: 03334 - 38 70 15

Mobil: 0151-12 74 32 73 (auch außerhalb der Bürozeiten)

E-Mail: info@vermessung-riesebeck.de

Web: www.vermessung-riesebeck.de


Für Grundbesitzer

Durch das Liegenschaftskataster wird die Einteilung des Grund und Bodens in Flurstücke, mittels hoheitlicher Vermessung (Katastervermessung), nachgewiesen. Das Liegenschaftkataster stellt den einzigen, flächendeckenden Nachweis aller Flurstücke dar und gibt über deren tatsächliche Verhältnisse (Lage, Größe, Nutzungsart usw.) Aufschluss.

Die Liegenschaftkarte stellt die Lage sowie die geometrische Form der Flurstücke dar. Sie nimmt mit dem Grundbuch am öffentlichen Glauben teil.

Das Grundbuch weist die auf den Grundstücken ruhenden Rechte (Eigentum, Dienstbarkeiten, Hypotheken, Reallasten usw.) nach. Die Größe des Flurstücks wird im Grundbuch lediglich nachrichtlich geführt.

Das Flurstück ist ein begrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer besonderen Bezeichnung (Flurstücksnummer; Flur; Gemarkung) geführt wird. Es ist die Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters.

In einem Grundstück sind Flurstücke eines Eigentümers einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst. Umgangssprachlich wird ein Grundstück mit einem Flurstück fälschlicherweise gleichgesetzt.

Der Bodenrichtwert ist ein einer bestimmten örtlichen Lage zugeordneter Wert des Grund und Bodens. Er wird als Durchschnittswert aus der Kaufpreissammlung für Grundstücke unter Würdigung der Besonderheiten und des Zustandes der jeweiligen Bewertungsfläche jährlich zu einem festen Stichtag durch den zuständigen Gutachterausschuss ermittelt.

Die Grenzfeststellung ist die verbindliche Übertragung des katastermäßigen Grenzverlaufs in die Örtlichkeit mit deren möglicher Abmarkung. Die hierfür notwendige Entscheidung ist ein Verwaltungsakt, dem umfangreiche Recherchen sowohl in Archiven als auch in der Örtlichkeit und vermessungstechnischer Vorarbeiten vorangehen müssen.

Die Grenzherstellung ist die erneute Übertragung des katasterlichen Nachweises für eine festgestellte Grenze in die Örtlichkeit. Nur bei Bedarf wird die Grenze erneut abgemarkt.

Die voraussichtlichen Kosten werden mittels der Gebührenordnung in Form einer Kostenschätzung ermittelt. Die endgültigen Kosten ergeben sich aus den tatsächlich in der Örtlichkeit ermittelten Werten (u.a. Grenzlängen) an Hand der Vermessungsgebühren- u. Kostenordnung im Land Brandenburg (VermGebKO).

Neben den Kosten für die eigentliche Vermessung erhebt die zuständige Katasterbehörde Gebühren für die Zusammenstellung der bisherigen Vermessungsunterlagen und für die Übernahme der Ergebnisse der amtlichen Vermessung ins Liegenschaftskataster.

Durch die Stellung des Antrags zur amtlichen Vermessung erfolgt die Beauftragung der behördlichen Vermessungsstellen.

In einem Grenztermin ist den Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich über das Ergebnis der Grenzermittlung unterrichten zu lassen und die zur Feststellung von Flurstücksgrenzen notwendigen Anerkennungserklärungen abzugeben. Hierbei wird ihnen auch die Abmarkung (setzen von Grenzmarken) ihrer Flurstücksgrenzen bekanntgegeben.

Über den Befund sowie die Verhandlungen und Ergebnisse bei der Feststellung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen, ist eine Niederschrift anzufertigen.

Das Ergebnis der Grenzermittlung und der Abmarkung sind den Beteiligten, die am Grenztermin nicht teilgenommen haben, schriftlich oder durch Offenlegung bekanntzugeben. Das Ergebnis der Grenzermittlung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe keine Einwendungen erhoben werden.


Beteiligte sind die Eigentümer der Flurstücke bzw. Inhaber von grundstückgleichen Rechten an den Flurstücken, welche an die festzustellende Grenze angrenzen.

Die Reproduzierbarkeit des Liegenschaftskatasters hängt entscheidend von der Zuverlässigkeit und Genauigkeit früherer Vermessungsergebnisse und insbesondere der Verfügbarkeit ihrer Dokumentation ab. Ist der Katasternachweis widersprüchlich oder unzureichend, ist die Örtlichkeit als Grenze anzuhalten und mit dem einheitlichen Willen der Beteiligten in der Niederschrift zum Grenztermin anzuerkennen. Ist dann für den Grenzverlauf ein einheitlicher Wille der Beteiligten nicht zu erwirken, wird diese Grenze als streitige Grenze im Liegenschaftskataster geführt und genießt nicht den sonst zutreffenden öffentlichen Treu und Glauben der amtlichen Liegenschaftskarte.


Quelle: Vermessungs- und Liegenschaftsgesetz- (VermLiegG)

Vermessung kostet Geld

Meinen Sie, wenn Sie die Kosten einer Vermessung mit dem was man dafür so sieht, beurteilen:


„Man, dass hätte ich ja auch mit dem Zollstock hingekriegt!“ oder

„Für das bisschen „Rumgelaufe“ so viel Geld!“


Dann lesen Sie bitte weiter!


Jede Vermessung ist ein Unikat!

Jede Vermessung stellt in seiner Gesamtheit eine Einzelanfertigung dar, denn sie erfolgt unter anderen Anforderungen und Einflüssen.


Jede Vermessung birgt Unwägbarkeiten in sich!

Die Vermessung selbst findet nicht in einem Büro oder an einem Fließband statt, sondern bei Wind und Wetter, mit Behinderungen durch Verkehr oder Bauarbeiten und an Hand ggf. verlorengegangener oder zerstörter Vermarkungen.


1 Stunde Vermessung vor Ort bedarf mind. 2 Stunden Arbeit im Büro!

Für jede Vermessung sind Sichtung und Wertung der Ausgangsunterlagen, eine Nachbereitung und eine unabhängige Prüfung des Ergebnisses notwendig, damit der Vermesser sich nicht vermisst. Das sieht man vor Ort nicht!


Die Arbeit des Vermessers bedeutet, die geforderte Genauigkeit der Messungsergebnisse trotz Erdkrümmung und den Besonderheiten der jeweiligen Koordinatensysteme sicherzustellen. Dabei sind systematische Messfehler (z.B. Refraktion) und zufällige Fehler durch ein „gewusst wie“ auszuschließen.


Das Werkzeug für ca. 80 T€

Eine moderne Messtruppausrüstung umfasst:

  • Vermessungstheodolit, RTK-GPS-Empfänger, digitales Nivelliergerät
  • Vermessungs-PKW, Outdoor-Laptop, Arbeitsbekleidung sowie Stative, Sprechfunkgeräte, Handy, usw.
  • im Büro spezifische Software, PC´s, Server, Netzwerk, Plotter


Diese Investitionen sind notwendig, um Vermessung in der heute geforderten Genauigkeit, Zuverlässigkeit, also Qualität anbieten zu können.


Gebührenordnung für hoheitliche Vermessungen

wird eine Kostenschätzung, entsprechend der Gebührenordnung, erstellt. Diese basiert auf Pauschalen für Flächengröße, Anzahl der Grenzpunkte oder dem Wert der baulichen Anlage.


Übrigens verpflichtet die Berufsordnung der ÖbVI zur Einhaltung der Gebührenordnung. Außerdem wird die Einhaltung dieser Gebührenordnung durch die Aufsichtsbehörde (LGB – Landesvermessung und Geoinformation Brandenburg) überwacht.


Die Honorarordnung

für Architekten und Ingenieure (HOAI) die für ingenieurtechnische Vermessungen verbindliche Vorschrift, schreibt die Abrechnung mittels Stundensätzen oder dem Wert des Bauvorhabens vor. Übrigens, ähnliche Regelungen finden auch bei Anwälten und Notaren Anwendung. Sie sind keine Sonderregelung für Vermesser.


Für beide o.g. Verordnungen gilt, dass der Wettbewerb ausschließlich über die Qualität der geleisteten Arbeit stattfinden soll. Und Qualität erwarten Sie ja auch zu Recht, oder?


Übrigens, eine ordnungsgemäße Vermessung schafft Sicherheit, für Grundstückeigentümer und Bauherrn.


Was ist Ihnen diese Sicherheit Wert?


Quelle: Etwas vermessen! - Edwin Fischer - ISBN 978-3-89639-597-9

Referenzen Häuslebauer


Familie Kolait aus Berlin


"Zuverlässig, sehr nett, verständnisvoll, schnelle Bearbeitung"



Familie Naujokat aus Biesenthal


"ehrliche Beratung, sehr professionell und sympathisch vom ersten Telefonat mit dem Büro bis zur Ausführung vor Ort"























Vermessungsteam mit Dackel sucht

Grenzgänger


Wenn Sie:

- die Herren Gauß, Krüger und Mercator kennen?

- bei einem Riss nicht zuerst an Nadel und Faden denken?

- die Suche nach Grenzen fasziniert?

dann brauchen wir Sie!


Wenn Sie:

- neben achtsamem Betriebsklima und

- ansprechender Entlohnung

- auch Wertschätzung erwarten.

dann wird Sie unser Dackel mögen!

Jan Riesebeck

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Vermessungsbüro Riesebeck –

Vermessungsstelle des ÖbVI Jan Riesebeck

Tel./Fax

Post

E-Mail

Web

03334 38 70 13 /15

Altenhofer Straße 13a · 16227 Eberswalde

info@vermessung-riesebeck.de

www.vermessung-riesebeck.de

Referenzen Geschäftskunden & Planer


Eins meiner Verkaufsargumente das Vermessungsbüro Riesebeck

Herr Jörg Koberstein

Verkäufer


Auch wenn das Problem noch so verzwickt ist, auf den Service des Vermessungsbüro Riesebeck ist stets verlass.

Herr Michael Böhme

Bereichsleiter Immobilien Baumanagement


Immer wieder gerne zur Zufriedenheit unserer Kunden.

Herr Meißner

Geschäftsführer


Ich weiß was ich an meinem Vermesser habe.

Herr Michael Stich

Projektleiter - Baumanagement


Das klapp immer wieder wie am Schnürchen.

Frau Sabine Boenigk

Planungsabteilung

Die sind immer wieder hilfreich.

Herr Hans Taubitz

Verkäufer


Nicht ohne Grund führt das Vermessungsbüro Riesebeck unsere Bestandsdokumentation und begleitet unsere Bauprojekte.

Herr Jörg Strutzke

Technischer Leiter


Das Vermessungsbüro Riesebeck schätze ich als das Vermessungsbüro meiner Wahl.

Herr Mike Wöhler

Leiter Expansion


Ich sage danke für so viel Verlässlichkeit.

Herr Ludwig Grell

Bauleiter Bereich Brandenburg Ost


Was soll ich sagen, die sind ein Partner.

Herr Martin Wilke

Inhaber und Geschäftsführer


Geht nicht gibt´s nicht beim Vermessungsbüro Riesebeck.

Herr Lars Beige

Projektingenieur GOLDBECK Solar


Schnell und zuverlässig, so habe ich zufriedene Kunden.

Herr Volker Gebert

Inhaber


Ist der Auftrag abgestimmt, kann man sich drauf verlassen.

Herr René Baltzer

Netzingenieur Brandenburg/Rügen


Immer wieder haben wir das Vermessungsbüro Riesebeck an unserer Seite.

Herr Hendrik Schramm

Projektentwickler


Mit der Vermessungsbüro Riesebeck an unserer Seite, haben wir unsere Ziele trotz Widrigkeiten stets erreicht.

Herr Jürgen Scholz

Projektingenieur


Wenn es um den Millimeter im großen Rahmen geht, ist das Vermessungsbüro Riesebeck Partner.

Herr Bernd Kreutzfeldt

Geschäftsführer


Als Dienstleister ist das Vermessungsbüro Riesebeck für uns eine feste Bank.

Herr Peter Ronig

Projektentwicklung Deutschland


Wenn ich einen Vermesser brauche, kenne ich nur den Jan Riesebeck mit seinen Leuten.

Herr Hans-Jörg Börgers

Technischer Leiter


Ein Anruf und ich kann mich drauf verlassen.

Herr Dr. Conrad Marx

Geschäftsführer der Dr. Marx Ingenieure GmbH


Vermessungsbüro Riesebeck – Seit Jahren unser Vermesser.

Herr Jenz Lutter

Bauleiter


Zuverlässig seid ihr, deshalb immer wieder gerne.

Herr Guido Mecke

Planungsabteilung Tiefbau


Das funktioniert einfach.

Herr Rico Trümpener

Inhaber und Geschäftsführer


Na klar – so kann ich planen.

Frau Simone Schulze

Geschäftsführerin


Ich habe da mal wieder ein Projekt und habe da an Sie als mein Vermesser gedacht.

Herr Dirk Steinhoff

Geschäftsführer


Für den Bauherren

Der Amtliche Lageplan enthält alle Informationen des Grundstückes maßstäblich und lagerichtig, welche die zuständige Behörde in Brandenburg zur Erteilung einer Baugenehmigung benötigt.



Vor Baubeginn sollte die Gebäudeabsteckung erfolgt sein. Bei der Gebäudeabsteckung wird die Lage der Grundfläche und Höhe der zukünftigen baulichen Anlage abgesteckt. Dies erfolgt durch Markierung mit geeigneten Mitteln (Schnurgerüst), um vor und während der Bauarbeiten die geplante bzw. genehmigte Lage des neuen Gebäudes herstellen bzw. nachvollziehen zu können. Nach Baubeginn ist der Bauherr zur Baukontrollmessung nach Brandenburgischer Bauordnung verpflichtet. Hierbei ist der Unteren Bauaufsichtsbehörde die Übereinstimmung der

genehmigten Bauvorlagen mit der örtlichen Bauausführung nach Lage und Höhe nachzuweisen.


Wird auf einem Grundstück ein Gebäude errichtet oder in seinem Grundriss verändert, so besteht die Pflicht zur katasterlichen Gebäudeeinmessung.


Die katasterliche Gebäudeeinmessung hat der jeweilige Eigentümer, Nutzungs- oder Erbbauberechtigte auf seine Kosten durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder durch die Katasterbehörde ausführen zu lassen. Die kataster- und bauordnungsrechtliche Einmessung sollte in einem Ortstermin zusammengefasst werden.


Der Amtliche Lageplan und die Gebäudeeinmessung sind mit öffentlichem Glauben zu beurkunden. Hierzu sind nur die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure oder eine andere zur Einrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters befugte behördliche Vermessungsstelle berechtigt.



Abstandsregelungen des brandenburgischen Baurechts

Gebäude müssen bestimmte Abstände zu benachbarten Gebäuden und Grundstücken aufweisen. Der Mindestabstand beträgt grundsätzlich 3 Meter. Dieser Mindestabstand erhöht sich mit der Höhe des Gebäudes. Dabei wird die Höhe des Gebäudes mit dem Abstand zwischen der

Geländeoberkante und der Schnittlinie der Außenfläche der Wand mit der Dachhaut definiert.


Es wird allgemein ein Abstand von 50% der Höhe gefordert. Gehört die angrenzende Wand zu einem Aufenthaltsraum ohne Fenster, wird ein Abstand von 40% der Höhe gefordert. In Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Sondergebieten reduziert sich der geforderte Abstand auf 25% der Höhe. Örtliche Bauvorschriften können jedoch Ausnahmen regeln.


Hat das Gebäude lediglich zwei Geschosse und beträgt die Firsthöhe nicht mehr als 9 Meter genügt jedoch ein Abstand von 3 Meter. Haben Garagen oder Nebengebäude keine Aufenthaltsräume und beträgt deren Höhe (Definition siehe oben) nicht mehr als 3 Meter, dürfen sie an der Grundstücksgrenze errichtet werden. Die Grenzbebauung darf insgesamt nicht länger als 15 Meter sein. Jedoch darf diese auf einer Grenze

nicht länger als 9 Meter sein. Zu den o.g. geforderten Grenzabständen von Gebäuden lässt das brandenburgische Baurecht jedoch Ausnahmen

zu. Eine Unterschreitung der Abstandsforderungen ist möglich, wenn der Eigentümer des benachbarten Grundstückes dies privatrechtlich

genehmigt und zusätzliche Bedingungen eingehalten werden.

Wegen der Fülle der zur Abstandsbemessung zu beachtenden Regelungen und Durchführungsbestimmungen können diese hier nicht umfassend dargelegt werden. Im Bedarfsfall beraten wir Sie gern detailliert.

Quelle: Brandenburgische Bauvorlagenverordnung

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